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BGH bestätigt Bundeskartellamt Amazon scheitert mit Klage gegen verschärfte Aufsicht

Stand: 23.04.2024 20:38 Uhr

2022 hatte das Bundeskartellamt Amazon eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" bescheinigt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Der Konzern legte Beschwerde ein - und scheiterte damit nun vor dem Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt. Der Kartellsenat des BGH bestätigte die Einschätzung, "dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" habe. Die entsprechende Einstufung des Kartellamts war demnach rechtens. Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den Konzern künftig härter in die Mangel zu nehmen und möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.

Das Bundeskartellamt hatte Amazon im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung überragende Marktmacht bescheinigt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Diese Einstufung war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt könnten dem Konzern bestimmte Praktiken verboten werden. So könnte es dem Online-Riesen etwa untersagt werden, eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen.

Laufende Verfahren gegen weitere Konzerne

Amazon legte gegen die Einstufung Beschwerde ein, konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begrüßte die BGH-Entscheidung: "Sie gibt uns Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen Amazon, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Händlerinnen und Händler auf dem Amazon-Marktplatz fair behandelt werden." Das Urteil stärke auch die Position in laufenden Verfahren gegen weitere Internetkonzerne wie Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook, Whatsapp und Instagram) und Microsoft sowie mögliche neue Verfahren.

Amazon kritisierte den BGH-Entscheid. "Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv", erklärte eine Sprecherin. "Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen."

"Überragender Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten"

Der Kartellsenat des BGH hatte sich im Juni erstmals mit der Angelegenheit befasst und stellte damals bereits im Vorgehen des Bundeskartellamts keine Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht fest. Die Kartellwächter hätten zutreffend festgestellt, dass Amazon über bedeutende "strategische und wettbewerbliche Potentiale" verfügt, die ermöglichen, "erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen", bekräftigten die Richter nun.

Demnach besitze Amazon "eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler". Der Konzern verfüge "über eine überragende Finanzkraft und einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten wie etwa Kunden- und Nutzerdaten, Daten aus dem Betrieb der Handelsplattformen und Werbeplattformen". Ebenso habe Amazon als Betreiber von zahlreichen Online-Marktplätzen eine Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten, merkte das Gericht an. Das Bundeskartellamt habe zu Recht festgestellt, dass Amazon "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" zukomme.

Im Juni hatte der Kartellsenat noch nicht ausschließen wollen, dass es notwendig werden könnte, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen vorzulegen. Auch dies schlossen die Richter nun jedoch aus und verwiesen insbesondere auf das inzwischen in Kraft getretene EU-Gesetz für Digitale Märkte (DMA): Auch die EU-Kommission habe Amazon unter dem DMA als zentrales Internetunternehmen, einen sogenannten Torwächter, eingestuft.

Vor dem BGH sind noch zwei weitere Verfahren anhängig, die ähnlich gelagert sind. Während Alphabet und Meta eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple Klage ein. Eine Besonderheit ist, dass der BGH direkt über diese Beschwerden von Unternehmen entscheidet und nicht wie sonst zunächst in erster Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das soll ermöglichen, dass finale Gerichtsentscheidungen früher vorliegen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 23. April 2024 um 20:42 Uhr.